Sehr geehrte Eltern,
am Wochenende wurden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, neue Bestimmungen für die Notbetreuung der Kinder festgelegt.
Wenn Sie die Betreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie eine Unabkömmlichkeitserklärung ausfüllen, einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber.
Des Weiteren erklären Sie, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Das benötigte Formular befindet sich im Anhang. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, dies zu drucken, rufen Sie uns bitte an. Sie können sich das Formular auch in der Schule abholen.
Kinder die bereits in der Schule sind, bekommen die Formulare mit nach Hause.
Die neuen Bestimmungen gelten ab Mittwoch, dem 13.01.2021.
Mit freundlichen Grüßen
H. Quaschning


